Erlass des BMLRT betreffend Umsetzung von LEADER-Projekten vor dem Hintergrund von COVID 19

Eine Information für FörderwerberInnen und Förderwerber die sich in der Umsetzung eines LEADER14-20 Projektes befinden

Diese Information richtet sich an alle FörderwerberInnen und Förderwerber, die sich in der Umsetzung eines LEADER-Projektes befinden:

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise verfasste das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Festlegungen einen Erlass betreffend laufender LEADER-Projekte.

Dieser betrifft direkt betroffene wie auch indirekt betroffene Änderungen von festgelegten Projektmaßnahmen bzw. nicht-durchführbare Projektteile aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie.

 

Diese Festlegungen sind auf Sachverhalte ab dem 1. März 2020 anzuwenden und gelten bis längsten 31. Dezember 2020.

 

Unser Schreiben im Anhang informiert euch zusammenfassend über die Richtlinien dieses Erlasses.

Wir bitten den Anhang durchzugehen und uns bei offenen Fragen zu kontaktieren.

 

Primär gilt: Jegliche Projektänderungen wie nicht durchführbare Projektmaßnahmen, eine Erhöhung der Projektkosten oder eine notwenige Verlängerung der Projektlaufzeit muss im Vorfeld mit dem Regionalmanagement Wipptal abgeklärt werden.

 

Für Rückfragen stehen wir euch selbstverständlich gerne zur Verfügung!

 

Herzliche Grüße aus dem Regionalmanagement,

Daniela & Sabine